Solidarität mit den Beschäftigten von Enrotherm und der Gewerkschaft IG BCE

Veröffentlicht am 18.02.2013 in Aktuell

Die St. Ingberter Firma Enrotherm hat diese Woche der gesamten Belegschaft – rund 40 Mitarbeiter – betriebsbedingt gekündigt. Die offizielle Begründung des Spezialglas-Herstellers: „Ihr Arbeitsplatz fällt weg. Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz ist leider nicht möglich“. So heißt es in dem Kündigungsschreiben, dass die Mitarbeiter erhalten haben.

„Wir sind am Aschermittwoch nach den Fastnachtsferien zur Arbeit gekommen und haben die Kündigung erhalten“, erzählt ein Belegschaftsmitglied. Datiert ist das Schreiben auf den 11. Februar, also auf Rosenmontag. Ein neuer Eigentümer soll die Firma übernehmen, wurde den Beschäftigten mitgeteilt.

Fassungslos hat die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA), die Entscheidung der bisherigen Geschäftsführer von Enrotherm aufgenommen die gesamte Belegschaft kurzfristig betriebsbedingt zu kündigen.
So müssen die Mitarbeiter erwarten können, dass die alten und neuen Eigentümer diese Fertigungsstätte in Rohrbach vertrauensvoll und seriös gemeinsam mit ihnen weiterführen und die Belegschaft und die betreuende Gewerkschaft IG BCE umfassend und rechtzeitig über Unternehmensentscheidungen informieren.
Dass der Belegschaft bis heute der neue Eigentümer verschwiegen wurde und die neue Geschäftsführerin sogenannte fundierte Gespräche mit den gekündigten Mitarbeitern zwecks Beschäftigung in einem neuen Unternehmen am Standort St. Ingbert führen will, ist ein rechtlich unmöglicher Schritt und eine unhaltbare Vorgehensweise gegenüber den Mitarbeitern.
So habe der Gesetzgeber im Paragraf 613a Bürgerliches Gesetzbuch den Betriebsübergang gerade zum Schutze der Beschäftigten ganz konkret geregelt; die mögliche Verweigerung der Übernahme von Pflichten den Mitarbeiten gegenüber wollte er damit bei einer Betriebsveräußerung von vornherein vermeiden.

Wieder einmal hat aber die Erlösmaximierung gegenüber der Sicherung von Arbeitsplätzen die Oberhand behalten. Da sind der Standort, die Mitarbeiter und ihre Familien als Kostenfaktor den Entscheidungsträgern in der Geschäftsführung zur Erzielung eines größtmöglichen Gewinns nur im Wege.
Der rechtliche Besitzstandschutz für die Beschäftigten muss gewährleistet werden, um damit den Einstieg in Lohndumping über den Betriebsübergang zu vermieden. Die AfA-St. Ingbert solidarisiert sich ausdrücklich und uneingeschränkt mit den Beschäftigten und der IG BCE gegen die beispiellose Vorgehensweise der Geschäftsführung von Enrotherm.

 

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