AG 60 + der SPD besuchte das Bundesverfassungsgericht Verfassungsrichterin Hermanns gab informativen Einblick

Veröffentlicht am 31.05.2016 in Allgemein

Mehr als fünfzig Bürgerinnen und Bürger aus St. Ingbert und Umgebung folgten der Einladung
der Arbeitsgemeinschaft 60 plus (AG 60+) des SPD Stadtverbands St. Ingbert zum Besuch
des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Die Vorsitzende Mathilde Thiel freute sich, den Vorsitzenden des SPD Stadtverbands, Sven Meier, den Kreisvorsitzenden der AG 60+, Gunter Draudt, und die Vorsitzenden der AWO-Ortsvereine Rohrbach und Hassel, Gerda Korte und Elfriede Holweck, unter ihnen begrüßen zu können.
Sven Meier informierte die Fahrtteilnehmer über die Bedeutung der AG 60+ für die SPD und die Gesellschaft: „Die AG 60+ setzt sich ein für eine solidarische und demokratische Gesellschaft, in der sich alle Lebensalter aufgehoben und ernst genommen fühlen. In diesem Sinne bringt sich die Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus innerhalb und außerhalb der SPD tatkräftig ein. Dazu gehört auch ein Angebot, die Arbeit des höchsten deutschen Gerichts kennenzulernen.“ Mathilde Thiel dankte er für die gute Organisation der Fahrt.
In dem vom Architekten Paul Baumgarten in der Tradition der deutschen Bauhaus-Architektur entworfenen Gebäudeensemble am Karlsruher Schloss konnten die Besucher die "Ahnengalerie" ehemaliger Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht, eine Ausstellung über die Anfangszeit des Gerichts im Prinz-Max-Palais, den Sitzungsraum des Plenums, das sich aus den beiden Senaten des Gerichts zusammensetzt, und die Bibliothek besichtigen.
Die Bundesverfassungsrichterin Monika Hermanns referierte anschließend im Sitzungssaal über die Stellung, Organisation und Aufgaben des höchsten deutschen Gerichts und gab einen Einblick in ihren Arbeitsalltag am Gericht, das mehr als 6.000 Verfassungsbeschwerden im Jahr zu bearbeiten hat. Anschließend stellte sie sich den Fragen der Besucher. Sie legte dar, dass die Berufung von Richtern aus der Wissenschaft, aus der Politik und von höheren Gerichten die Chance böte, verschiedene berufliche Kompetenzen und Erfahrungen für eine qualitätsvolle Entscheidungsfindung zu nutzen.
Vor dem Hintergrund der gerichtlichen Entscheidung zur Europäischen Zentralbank (EZB) wurde gezielt nach dem Verhältnis zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefragt. Verfassungsrichterin Hermanns wies darauf hin, dass nicht nur das deutsche Bundesverfassungsgericht, sondern auch weitere Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzelfallbezogen ihr Verhältnis zum EuGH und auch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte definieren müssten.
Seitens der anwesenden Frauen wurde bedauert, dass von den 16 Richterstellen am Gericht nur fünf mit Frauen besetzt sind.
Nach dem Besuch des Bundesverfassungsgerichts bot die Vorsitzende der AG 60+, Mathilde Thiel, zum Einen eine Führung durch die Fächerstadt Karlsruhe an, zum Anderen konnten die Reiseteilnehmer den Zoologischen Stadtgarten besuchen. Ein überraschender Abschluss der Tagesfahrt war der gemeinsame abendliche Besuch der Gastronomie im Exotenhaus des Zoos.
Die Fahrtteilnehmer bedankten sich für die schöne Fahrt.

 

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